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Bayern fordert Einnahmenbeteiligung für Anwohner von Windparks

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der bayerische Wirtschaftsminister die Bundesregierung aufgefordert, Regelungen zur Beteiligung der Anwohner an den Windparkeinnahmen umzusetzen.

München (28/05 – 27.27) Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag grünes Licht für Regelungen gegeben, die Betreiber verpflichten, Anwohner und Kommunen an Windparkprojekten zu beteiligen und ihnen einen finanziellen Ausgleich zu gewähren.

Nach dem Urteil fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Bundesregierung auf, dafür einheitliche Regeln einzuführen.

„Ich erwarte, dass die Bundesregierung zeitnah ein Gesetz verabschiedet, das die Beteiligung von Windkraft-Anwohnern verbindlich und möglichst deutschlandweit einheitlich regelt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Statt bisher 0,2 Cent pro Kilowattstunde sollen die Kommunen bundesweit 0,4 Cent erhalten, sagte er.

Durch eine Beteiligung der Kommunen und Anwohner von Windkraftanlagen an den Einnahmen werde die Akzeptanz für die stromerzeugenden Anlagen gesteigert.

„Wir brauchen die Akzeptanz der Kommunen bei der Weiterentwicklung regionaler Windkraftanlagen und die Akzeptanz der Anwohner“, sagte Aiwanger. Die Wirtschaft benötige dringend mehr Windkraft für die eigene Energieversorgung, fügte er hinzu.

„Wenn von der Bundesregierung zeitnah nichts kommt, müssen wir in Bayern selbst aktiv werden“, sagte Aiwanger. Gleichzeitig warnte er vor unterschiedlichen Beteiligungsregeln in den Bundesländern, da dies dazu führen könnte, dass Windenergie für Investoren in einem Bundesland rentabler sei als in einem anderen.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) forderte nach dem Urteil die Bundesregierung auf, „diese Pflicht zur Beteiligung der Menschen vor Ort jetzt ganz schnell endlich bundesweit einzuführen“.

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