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Bedeutender Mangel

April 5, 2019
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Frauke Petry lacht. Die Richter sind noch nicht im Saal, ihr Urteil steht noch aus. Aber die frühere AfD-Chefin dürfte schon ahnen, dass es glimpflich für sie ausgeht.

Doch als die Richter der 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden wenig später ihr Urteil verkünden, verfinstert sich Petrys Miene mit jeder Minute mehr. Das Urteil wird sie erleichtert haben, die Urteilsbegründung aber gefällt ihr offenkundig nicht.

Die Richter haben Petry am Dienstagabend wegen fahrlässigen Falscheids vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Sie habe sich entgegen der Anklage nicht des Meineids strafbar gemacht. Der Unterschied zwischen fahrlässigem Falscheid und – vorsätzlichem – Meineid ist gravierend:

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  • Meineid ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft,
  • fahrlassiger Falscheid ist nur ein Vergehen mit deutlich milderer Strafe.

Vor allem aber wäre die politische Laufbahn der 43-Jährigen beendet gewesen, hätte das Gericht Petry wegen Meineids verurteilt. Sie hätte ihr Landtags- und ihr Bundestagsmandat und ihr passives Wahlrecht verloren. All das ist nicht passiert.

Der Vorsitzende Richter Christian Linhardt erläutert detailliert, wie die Kammer zu ihrem Urteil gekommen ist. Die Urteilsverkündung dauert rund eineinhalb Stunden. Phasenweise ähnelt sie einer Einführung ins Zivilprozessrecht. Frauke Petry scheint ihm irgendwann nicht mehr zuzuhören. Ihre Fingerbewegung lässt vermuten, dass sie die ersten Reaktionen auf Twitter verfolgt. Und was sie dort liest, scheint ihr nicht zu gefallen. Sie schaut grimmig und schüttelt den Kopf.

Petry hätte die Wahrheit sagen müssen und hat es nicht getan

Der Fall werfe viele rechtliche Fragen auf, sagt der Richter. Zum Beispiel, ob ein Wahlprüfungsausschuss überhaupt berechtigt ist, Zeugen zu vereiden. Die Verteidigung hatte dies in Zweifel gezogen. Der Richter führt die Unterschiede zu einem Untersuchungsausschuss aus. Irgendwann sagt er: “Lange Rede, kurzer Sinn: Der sächsische Wahlprüfungsausschuss ist eine für die Vereidigung von Zeugen zuständige Stelle.” Petry durfte also vereidigt werden – und sie hätte unter Eid die Wahrheit sagen müssen. Das hat sie aber nicht getan, stellt das Gericht fest.

Petry hatte im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss zu Darlehen von AfD-Landtagskandidaten ausgesagt. Das Geld der Kandidaten sollte in die Finanzierung des Landtagswahlkampfs fließen. Petry hatte gesagt, dass die Kandidaten selbst hätten entscheiden können, ob sie das Geld der Partei spenden wollen, wenn sie den Einzug in den Landtag geschafft haben. Im Darlehensvertrag ist jedoch eine solche Entscheidungsmöglichkeit nicht vorgesehen. Dort steht, dass sich das Darlehen nach erfolgreicher Wahl automatisch in eine Spende umwandelt. Petry blieb auch unter Eid bei ihren falschen Angaben.

Der Wahlprüfungsausschuss tagte wegen der Beschwerde des AfD-Kandidaten Arvid Samtleben. Er hatte angegeben, nur deshalb von der AfD-Landesliste gestrichen worden zu sein, weil er sich geweigert habe, der AfD ein Darlehen zu gewähren. Es ging um den Vorwurf des Ämterkaufs, erläutert der Richter, und damit um die Frage, ob die Landtagswahl 2014 womöglich hätte wiederholt werden müssen. Der Vorwurf erhärtete sich damals nicht.

Es wäre aber ihre Pflicht gewesen, ihr Gedächtnis aufzufrischen

Linhardt sagt, dass das Gericht der Frage nachging, ob Petry womöglich wegen des massiven Vorwurfs des Ämterkaufs falsch ausgesagt hatte, um das Ergebnis der AfD und die Wahl insgesamt nicht zu gefährden. Dann läge eine vorsätzliche Falschaussage unter Eid und damit ein Meineid vor. “Im Zweifel für die Angeklagte”, so Linhardt, geht die Kammer davon aus, dass Petry nicht vorsätzlich gehandelt, sondern sich vielmehr “auf der Grundlage weniger Informationen ungenügend” auf ihre Befragung vor dem Ausschuss vorbereitet hat. Petry habe den knapp zwei Seiten langen Darlehensvertrag in einer Ausschusspause nach eigenen Angaben lediglich überflogen. “Es wäre aber ihre Pflicht gewesen, sich diesen Vertrag anzusehen und ihr Gedächtnis aufzufrischen.” Dann wären auch ihr die Widersprüche zu ihrer Aussage aufgefallen, so Linhardt. Petry habe gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen und damit fahrlässig gehandelt.

Auch dass Petry fälschlicherweise angab, selbst keinen Darlehensvertrag unterzeichnet zu haben, wertet die Kammer zu ihren Gunsten. Im Trubel des damaligen Parteitags sei es möglich, dass sie diese Vertragsunterzeichnung “schlichtweg vergessen hat”. “Im Zweifel für die Angeklagte”, wiederholt der Richter.

Für Petry habe gesprochen, dass sie nicht vorbestraft ist, sich “kooperativ” verhalten habe und dass sie die Dauer des Verfahrens und dessen Bedeutung für ihr politische Zukunft stark belastet hätten. “Auch die Verfahrensfehler im Wahlprüfungsausschuss sprechen für sie”, sagt der Richter. Der Ausschuss habe seine Fürsorgepflicht gegenüber der Angeklagten missachtet, da ihr der Vertrag nicht einfach noch einmal vorgelegt worden sei. Petry hätte so die Chance gehabt, ihre Aussage zu korrigieren. “Der Ausschuss hat das bewusst unterlassen.” Dies habe er möglicherweise aus politischen Gründen getan, sagt auch das Gericht.

Direkt nach der Urteilsverkündung kündigt Pretzell an, dass seine Frau gegen das Urteil in Revision gehen wird. Ihn empört, dass sich die Ausschussmitglieder nach Überzeugung der Kammer nicht strafbar gemacht hätten. Pretzell unterstellt dem Richter Unredlichkeit. Er sagt mit Blick aufs Gericht: “Wer in Sachsen noch was werden will”, könne sich eben nicht gegen die etablierten Parteien stellen.

Petrys Verteidiger spart sich jede Polemik. “Wir sind weg vom Meineid und bei einer Geldstrafe im untersten Bereich”, sagt Anwalt Carsten Brunzel, “dennoch bleibt als klares Ziel, dass das Urteil aufgehoben wird.” Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses hätten Frauke Petry “ins offene Messer” laufen lassen. Es sei ihnen nicht um Sachaufklärung, sondern um die Jagd auf eine politische Gegnerin gegangen, hatte Brunzel in seinem Plädoyer gesagt.

Source :
Spiegel
Tags: der ehemalige AFD-ChefDie RichterFrauke PetryUrteil

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