Eine Vollverschleierung ist nach Ansicht des bayerischen Justizministers Winfried Bausback (CSU) nicht mit dem Menschenbild der Verfassung in Einklang zu bringen.
„Eine Frau wird durch einen solchen Gesichtsschleier nicht nur ihrer Individualität beraubt“, sagte Bausback im Gespräch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Man könne ihr im Gespräch auch nicht ins Gesicht schauen und sehe nicht, ob sie lächele oder wütend sei.
Das bedeute, dass eine Frau, etwa mit Burka oder Nikab, nicht auf die hierzulande übliche Weise mit ihren Mitmenschen kommunizieren könne – „und diese umgekehrt nicht mit ihr“. Gerade aber der offene Dialog sei ein Wesensmerkmal des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Die Debatte über ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum müsse daher geführt werden.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im Juli entschieden, dass die Konventionsstaaten beim „Schutz der sozialen Kommunikation“ einen weiten Ermessensspielraum hätten, erklärte Bausback. „Und dass ein Verbot der Vollverschleierung zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt und notwendig sein kann.“
Seit 1. August sind in Bayern Gesichtsschleier in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verboten. So dürfen etwa Beschäftigte im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, in Schulen oder Kitas ihr Gesicht nicht bedecken. In der Gesetzesbegründung hieß es, dass Kommunikation auch durch Blicke, Mimik und Gestik stattfinde.
Mitauslöser für die Debatte über Vollverschleierung war eine Muslimin, die im vergangenen Jahr mit Gesichtsschleier vor dem Münchner Landgericht als Zeugin aussagen wollte. Der Richter wollte ihre Aussage aber nicht annehmen, weil er die Mimik der Klägerin nach eigener Aussage nicht bewerten konnte.