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Das Deutsche Kabinett Verabschiedet Einen Wegweisenden Gesetzentwurf Zur Liberalisierung Des Cannabiskonsums


Obwohl der Gesetzentwurf noch vom Parlament verabschiedet werden muss, wird die Entscheidung als erster Schritt auf dem Weg zur Legalisierung von Marihuana in Deutschland angesehen.

Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch einen umstrittenen bahnbrechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der es Erwachsenen ermöglichen soll, kleine Mengen Cannabis für den Freizeitgebrauch zu kaufen und zu besitzen.

Der Beschluss, der noch vom Parlament verabschiedet werden muss, würde es ihnen ermöglichen, bis zu 25 Gramm zu besitzen und maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen.

Sie könnten die Droge auch kaufen, indem sie gemeinnützigen „Cannabis-Clubs“ beitreten, die maximal 500 Mitglieder haben dürfen.

Derzeit kann Cannabis im Land legal produziert und für begrenzte medizinische Zwecke verwendet werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz hofft, dass das Gesetz den Schwarzmarkt eindämmen, Verbraucher vor kontaminiertem Marihuana schützen und Drogenkriminalität reduzieren wird.

„Wir wollen den Konsum einschränken und sicherer machen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Aber wir wollen es nicht ausbauen“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Pressekonferenz. 

Für Jugendliche bleiben der Besitz und Konsum verboten. Lauterbach sagte, ein wichtiger Pfeiler des Plans sei eine Kampagne zur Sensibilisierung für die Risiken des Drogenkonsums.

Der Kinder- und Jugendschutz werde ausgeweitet und es werde mehr Bildung geboten.

„Außerdem bieten wir Präventionsmaßnahmen für Erwischte an. Und bei problematischem Konsum werden sogar die Jugendämter eingeschaltet, damit uns das nicht entgeht“, fügte er hinzu. 

Allerdings gab es heftigen Widerstand gegen das Gesetz.

Oppositionsparteien warnten davor, dass dies den Konsum der Droge fördern und Minderjährige gefährden würde, während eine Gruppe von Richtern erklärte, dass die Belastung des Justizsystems dadurch wahrscheinlich eher erhöht als verringert werde.

Die Gesetzgeber werden den Gesetzentwurf nach ihrer Rückkehr aus der Sommerpause am 4. September debattieren.

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