Deutsche Staatsanwälte haben einen 98-jährigen Mann wegen Mittäterschaft an der Ermordung von rund 3.300 Menschen in einem Nazi-Konzentrationslager im Zweiten Weltkrieg angeklagt.
Der noch nicht namentlich genannte Mann sei ein Heranwachsender gewesen, als er zwischen Juli 1943 und Februar 1945 als Wachmann in Sachsenhausen diente, heißt es in der Anklageschrift.
Er soll an der „grausamen und heimtückischen“ Massentötung von Häftlingen beteiligt gewesen sein.
Seit 2011 verfolgt Deutschland ehemalige Nazis wegen Mittäterschaft – und nicht nur wegen Mordes oder Folter als Einzelpersonen.
Aber es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, denn die Angeklagten waren schon sehr alt und einige starben, bevor sie vor Gericht kamen.
Die Nazi-SS sperrte in Sachsenhausen mehr als 200.000 Menschen ein, darunter politische Gefangene, Juden, gefangene sowjetische Soldaten, Roma und Sinti (Zigeuner).
Zehntausende Häftlinge starben an Hunger, Zwangsarbeit, medizinischen Experimenten und Morden durch die SS. Das Lager wurde 1936 nördlich von Berlin errichtet.
Im jüngsten Strafverfahren wird der Fall von einem Jugendgericht behandelt, da der Mann zum Tatzeitpunkt noch ein Jugendlicher war. Heute lebt er in Main-Kinzig, einem Landkreis in Mitteldeutschland.
Im vergangenen Jahr wurde der 101-jährige Josef Schütz wegen Beihilfe zum Massenmord in Sachsenhausen für schuldig befunden. Er wurde zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, starb jedoch im April dieses Jahres, während er noch auf freiem Fuß war und auf das Ergebnis eines Berufungsverfahrens wartete.