Großes Drama bei Willi Herren, 43, und seiner Frau Jasmin Jenewein, 39: Der Sänger war in der Nacht zum Sonntag (9. Dezember) so stark alkoholisiert, dass er seiner Frau , die er erst vor einem halben Jahr heimlich heiratete, ins Gesicht schlug. Die Polizei rückte an, konnte die Situation beruhigen. Nun befindet sich Willi in einer Entzugsklinik, er hat sich selbst eingewiesen.
Willi Herren tat das, was man als Mann nicht tun sollte
Was war passiert? Der Party-Star hielt sich nach der Aufzeichnung der TV-Show “Après Ski Hits 2019” in St. Anton in einem Nachtclub auf – gegen das Einverständnis seiner Frau. Die erwischte Willi schließlich und gab ihm eine Ohrfeige. “Willi tat dann leider das, was man als Mann nicht tun sollte”, heißt es in einer Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Sozietät Poppe. “Er schlug zurück und verletzte Jasmin dabei leicht im Gesicht.” Die Polizei stellte laut “Bild” Anzeige gegen Willi, seine Frau wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt. Anschließend zog sie sich in eine Wohnung einer Freundin zurück.
Partysänger hat sich betrunken nicht unter Kontrolle
Rechtsanwalt Stephan Mathé betont, dass Jasmin nun Zeit braucht und noch nicht weiß, ob sie Willi diesen Vorfall verzeiht. Die Voraussetzung für eine Versöhnung sei auf jeden Fall eine Therapie, zu der sich Willi nun bereit erklärt hat. Dem ehemaligen “Dschungelcamp”-Kandidaten tue das Geschehene sehr leid. “Ich weiß, dass ich mich betrunken nicht unter Kontrolle habe und gerne mal richtige Dummheiten begehe, an die ich mich am nächsten Tag kaum erinnere”, so Willi gegenüber “Bild”.
Willi Herrens drogenreiche Vergangenheit
Der Aufenthalt in einer Entzugsklinik ist für Willi längst nicht der erste. Der 43-Jährige war kokainabhängig und hat bereits sechs Aufenthalte in der Betty-Ford-Klinik hinter sich. “Ich habe bestimmt zwei Jahre meines Lebens in Kliniken verbracht”, erzählte Willi bei “Promi Big Brother”.
Im Jahr 2008 wurde Willi wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wenige Monate später erfolgte eine erneute Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie zwei Jahren Fahrerlaubnissperre wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer und Nötigung.