Bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens könnte Großbritannien den Brexit-Antrag einseitig zurückziehen und das Austrittsverfahren damit stoppen. Diese Einschätzung gab Manuel Campos Sánchez-Bordona, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bekannt. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde. Die Einschätzung ist wichtig, denn der Gerichtshof folgt bei seinen Entscheidungen meist der Ansicht seiner Experten.