Wofür gibt es Punkte im Fahreignungsregister?
Punkte gibt es für Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von über 60 Euro – wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden. Wer dagegen das Sonntagsfahrverbot missachtet oder etwa ohne eine Plakette in eine städtische Umweltzone fährt, kommt um Punkte herum – egal, wie viel er zahlen muss.
Auch für Straftaten gibt es Einträge im Fahreignungsregister. Dazu zählen laut ADACUnfallflucht, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch oder Vollrausch.
Wie wurden die Punkte nach der Reform umgerechnet?
2014 wurde das unübersichtliche Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister ersetzt.
Im alten Verkehrszentralregister war die Fahrerlaubnis nach 18 angesammelten Punkten weg. Das neue Verkehrseignungsregister zählt maximal bis acht, ehe die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Die Umrechnung im Mai 2014 erfolgte in Stufen: Wer sechs oder sieben Punkte auf dem Konto hatte, besaß danach noch drei. Wer 14 oder 15 hatte, wurde auf sechs Punkte umgeschrieben.

Wie Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen können
Um den Punktestand in Flensburg zu erfragen, können Autofahrer über das Internet einen Antrag stellen. Dafür brauchen sie aber einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
Alternativ können sie den Antrag per Post schicken, entweder mit einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder mit einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis.
Wer in der Nähe von Flensburg wohnt, kann auch zum Kraftfahrt-Bundesamt fahren und vor Ort die Auskunft beantragen. Hierfür ist ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument nötig. Weitere Informationen bekommen Sie hier.
Wie lassen sich angesammelte Punkte abbauen?
Autofahrer können einen Punkt abbauen, indem sie ein Fahreignungsseminar besuchen, das aus verkehrspädagogischem Unterricht und Praxiseinheiten besteht. Fahrer müssen dafür etwa 400 Euro bezahlen und können einen Punkt abbauen.
Voraussetzung: Verkehrssünder dürfen zum Zeitpunkt des Seminars nicht mehr als fünf Punkte haben. Wer sechs oder noch mehr Punkte hat, muss warten, bis die Verjährung greift.
Innerhalb von fünf Jahren können Fahrer das Seminar nur einmal besuchen.
Verjährungsfristen: Wann werden Punkte gelöscht?
Wie schnell Punkte aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden, hängt vom Verstoß ab. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verschwinden nach zweieinhalb Jahren. Beispiel: Fahren mit Handy am Steuer.
Für Straftaten wie Trunkenheit am Steuer oder Verstöße mit Fahrverboten gibt es zwei Punkte. Dies blüht unter anderem Autofahrern, die mehr als 31 km/h zu schnell in der Stadt rasen und geblitzt werden. Diese Punkte verjähren erst nach fünf Jahren.
Für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug bekommt man drei Punkte, die zehn Jahre lang auf dem Konto stehen bleiben. Das droht etwa Fahrern, die volltrunken oder unter Drogen erwischt werden.
Im Gegensatz zum alten Punktesystem sind die Verjährungsfristen starr, wie der ADAC erklärt. Jede Eintragung wird demnach nach Ende der Frist gelöscht. Früher verlängerte sich diese, wenn innerhalb des Zeitraums neue Punkte dazugekommen waren.
Wann Punkte gelöscht werden | |
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Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit zwei Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit drei Punkten | 10 Jahre |
Allerdings bleiben die gelöschten Punkte noch ein weiteres Jahr gespeichert. Die sogenannte Überliegefrist soll sicherstellen, dass der Gesamtpunktestand zum Zeitpunkt eines Vergehens auch dann korrekt berechnet werden kann, wenn der neue Verstoß durch eine lange Bearbeitungszeit erst nach einer Punktetilgung eingetragen wird.
Beispiel: Sie haben bereits sieben Punkte und fahren zu schnell, wodurch Sie einen weiteren Punkt bekommen. Bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, verfällt jedoch einer der sieben bereits angesammelten Punkte. Ohne die Überliegefrist könnte die Behörde nicht nachvollziehen, dass Sie zwischenzeitlich acht Punkte auf dem Konto hatten.
Welche Folgen haben Punkte in Flensburg?
Spürbar sind die Punkte nicht erst beim Entzug der Fahrerlaubnis. Wer vier oder fünf Punkte hat, erhält von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich eine Ermahnung, die beispielsweise im Landkreis Hamburg rund 20 Euro kostet. Bei sechs bis sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung, ebenfalls gebührenpflichtig.
Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, der muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und darf für mindestens sechs Monate kein Auto fahren.
Kennen Sie den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?
Gut zu wissen: Wie der ADAC erklärt, darf nur auf acht Punkte gestuft werden, wer vorher eine Ermahnung und eine Verwarnung erhalten hat. Ansonsten wird man entsprechend in den Punkten zurückgestuft und behält seine Fahrerlaubnis.